Verein Verkehropferhilfe e.V

Ihr Unfallgegner zahlt nicht - und dann?

 

Verein Verkehropferhilfe e.V.
Glockengiesserwall 1
20095 Hamburg
Wilhelmstraße 43 / 43 G 
10117 Berlin 

Fon 040 – 30 18 00
Fax 040 – 30 18 07 00

http://www.verkehrsopferhilfe.de

Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, nicht haftpflichtversichert ist, oder der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde, wenden Sie sich an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

 

Bei Schäden durch nicht versicherte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe e.V., als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert; d.h. bis 2,5 Mio. Euro für Personenschäden, bis zu 7,5 Mio. Euro bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen, bis zu 500.000 Euro für Sachschäden.

 

Sonderfall „Unfall mit Fahrerflucht“! Um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, werden Sachschäden am Kraftfahrzeug nicht erstattet, genauso wenig die daraus resultierenden Sachfolgeschäden wie z.B. Abschleppen, Mietwagenkosten.

 

Sonstige Sachschäden werden ersetzt, wenn sie über 500 Euro Selbstbehalt liegen. Darunter fallen beispielsweise Kleidung, Ladung, Gepäck, aber auch beispielsweise Schäden am Mauerwerk, Gartenzaun oder Bepflanzung eines Hauses. Schmerzensgeld wird nur bezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.